Qualität

Das Prädikat Swiss Design ist uns Verpflichtung und Ansporn zugleich!

Hochwertig

Das bedeutet, dass unsere Produkte in der Schweiz entwickelt und aus hochwertigen Rohstoffen hergestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese in der Schweiz, in Polen oder in Italien produziert werden. Dass sie einfach und sicher in der Handhabung und somit auch in Haushalten mit Kindern problemlos einsetzbar sind. Dass wir Ihnen mit unseren durchdachten Konzepten das tägliche Leben so angenehm wie möglich machen.

 

Haltbar und nachhaltig

Wir sind überzeugt: Unsere Produkte halten (buchstäblich), was sie versprechen. Deshalb geben wir auf den Grossteil unserer Waren eine einzigartige Haltbarkeitsgarantie von 20 Jahren. Reisst also wider Erwarten der Henkel, leckt überraschend die Dichtung, dann ersetzen wir natürlich das Produkt. Zusätzlich bürgt die Haltbarkeit aber auch für die Nachhaltigkeit unserer Produktion. Mehr über unser grünes Engagement erfahren Sie auf unserer Umweltseite.

Garantie

Wie geht man im Garantiefall vor?

Haben Sie als Käufer (Konsument) ein Rotho-Produkt mit 20-jähriger Haltbarkeitsgarantie erworben und liegt ein Garantiefall vor, wird eine Hersteller- bzw. Haltbarkeitsgarantie übernommen, wenn die Mangelhaftigkeit umgehend nach Entdecken durch den Käufer gerügt wird.

In diesem Fall senden Sie bitte

  • eine Beschreibung des Fehlers (mit Bild wenn möglich)
  • eine Kopie des Kaufbelegs
  • Ihre Kontaktdaten

an garantie@rotho.ch oder auf dem Postweg an

Rotho Kunststoff AG
Garantiefall
Industriestrasse Althau 11
CH-5303 Würenlingen

 

BITTE SENDEN SIE UNS NICHT UNAUFGEFORDERT DAS PRODUKT ZU.

 

Unfrankierte oder unzureichend frankierte Pakete werden nicht angenommen. Entstehende Kosten (Porto, Verpackung) bei nicht abgesprochenen Rücksendungen werden NICHT erstattet. Für unaufgeforderte, fehlgeleitete oder mit fehlender bzw. unzureichender Adressangabe versehene Pakete und Einsendungen übernimmt Rotho keine Aufbewahrungs- oder Rücksendepflicht

Unsere Mitarbeiter werden den Fall prüfen und Ihnen bei berechtigten Ansprüchen das Ersatzprodukt zukommen lassen.

Bitte entnehmen Sie in der nachfolgenden Garantieerklärung unsere detaillierten Garantiebestimmungen.
 

 

Garantieerklärung

Unsere mit "20 Jahre Garantie" gekennzeichneten Produkte werden mit grösster Sorgfalt und Präzision hergestellt. Produkte bzw. Einzelteile mit Materialfehlern, Fabrikationsmängeln oder Funktionsfehlern werden von uns innerhalb der Garantiedauer von 20 Jahren ab Zeitpunkt des Produkteerwerbs ersetzt. Sollten die betreffenden Produkte aus dem Programm gestrichen sein, leistet Rotho durch die Lieferung ähnlicher oder gleichwertiger Produkte Ersatz.

1. Die Garantiefrist gilt ausschliesslich für den Konsumentenkauf und -Lieferungen und beträgt 20 Jahre. Die Garantiefrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Erwerbs des Produkts durch den Konsumenten. Rotho leistet als Hersteller für die von ihr hergestellten Produkte während der Garantiefrist gegenüber dem Konsumenten für Konstruktions-, Fabrikations-, Verarbeitungs- und Materialfehler eine Garantie nach Massgabe der folgenden Bestimmungen.

Wichtig: Diese Hersteller- bzw. Haltbarkeitsgarantie gilt ausdrücklich neben und abhängig von der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistung des Verkäufers. Sie ist jedoch ausgeschlossen, soweit der Käufer den Verkäufer wegen desselben Mangels aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Gewährleistung in Anspruch nimmt. Die Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer werden daher durch diese Garantie nicht berührt. Eine Vergütung des Kaufbetrags ist nur beim Verkäufer möglich.

2. Die Haltbarkeitsgarantie gilt nur für Produkte die vom Käufer bestimmungsgemäss verwendet, richtig bedient und sachgemäss gepflegt werden.

Nicht unter die Haltbarkeitsgarantie fallen: Schäden, die auf übermässige und zweckfremde Inanspruchnahme sowie nicht bestimmungsgemässen Gebrauch zurückzuführen sind, insbesondere aufgrund Nichtbeachtens der Rotho Spezifikationen auf dem Etikett.

Das Garantieversprechen untersteht materiellem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

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